Es besteht die Möglichkeit, zur Lebenszeit oder vorsorglich für den Fall des Todes die Rechtsnachfolge selbst zu regeln und diese nicht dem Gesetz zu überlassen. Der Vorteil einer derartigen Vorgangsweise liegt darin, dass individuell maßgeschneiderte Verträge abgeschlossen und Verfügungen getroffen werden.
Besonders empfehlenswert sind Testamente, wenn das wirtschaftliche Fortkommen des überlebenden Ehegatten wegen Ansprüchen der Kinder gesichert werden soll.

Die Abfassung eines Testamentes alleine genügt nicht. Das Testament muss auch so hinterlegt sein, dass es im Todesfall tatsächlich hervorkommt.
Ein Testament ist auch dann notwendig, wenn Personen die Rechtsnachfolge erhalten sollen, die nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören.
Weiters gibt es bei den engsten Verwandten in der Rechtsnachfolge gewisse Verpflichtungen zu beachten. Das Vermögen oder ein Teil des Vermögens kann bereits vorher an die auserkorenen Rechtsnachfolger übergeben werden. Dabei ist es wesentlich, dass die Übergeber sich jene Rechtspositionen, die sie nicht aufgeben wollen, zurückbehalten und absichern. Insbesondere empfehle ich auch dringend, für den Fall Ihrer allfälligen schweren zukünftigen Erkrankung, rechtlich Vorsorge zu treffen, damit nicht zwangsweise staatliche Vertreter für Ihre Person eingesetzt werden, welche Sie vor der Erkrankung nicht akzeptiert hätten.
Es macht auch durchaus Sinn, Ihre potentiellen Rechtsnachfolger für eine derartige Vertretung vorsorglich für den Fall einer derartigen Erkrankung vorzusehen. Leider wird von diesen Möglichkeiten landläufig viel zu wenig Gebrauch gemacht.
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