Zur Identitätsfeststellung des Unfallgegners ist es notwendig, nicht nur dessen Daten vollständig entgegen zu nehmen, sondern diese auch anhand des Führerscheines zu kontrollieren. Wenn die Identität nicht feststellbar ist, muss die nächste Sicherheitsdienststelle umgehend verständigt werden.
Bei bloßen Sachschäden ist gegebenenfalls der Unfallbericht vollständig herzustellen. Dieser dient als Beweismittel. Es sind Fotos von den Unfallendlagen der Fahrzeuge und von den Unfallspuren (Bremsspuren, Scherben) anzufertigen und die Daten von Zeugen vollständig zu notieren.
Vielfach ist es sinnvoll, auch bei bloßen Sachschäden die Polizei gegen Entrichtung einer Gebühr einzuschalten. Die Polizei ist dazu verpflichtet. Man soll die behördliche Aufnahme selbst in die Wege leiten (, insbesondere wenn der Unfallgegner behauptet, es wäre die Polizei kontaktiert worden und würde diese die Aufnahme verweigern, etc.). Schon bei kleineren Unfallverletzungen besteht die Pflicht dazu.
Der Verkehrsunfall ist in weiterer Folge möglichst umgehend Ihrem Versicherungsberater zu melden, damit dieser die weiteren notwendigen Meldungen an den Versicherer tätigt. Keinesfalls darf Ihr Verschulden oder Ihre Haftung gegenüber dem Unfallgegner anerkannt werden, weil dieses gegen das geltende Versicherungsrecht verstößt. Bei Unfällen im Ausland ist ausländisches Recht anzuwenden, wodurch sich kürzere Verjährungsfristen ergeben können.
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